Um Flüchtlinge nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist die Begleitung durch Ehrenamtliche hilfreich.
Sie können die Flüchtlinge darin unterstützen,
Für Ehrenamtliche, die sich in diesem Bereich weiterbilden wollen, bietet das Projekt BIQ (Beratung, Information, Qualifizierung) ein Modul mit folgendem Inhalt an:
Weitere Informationen: www.biq.fluechtlingsrat-bw.de
Kann man Flüchtlinge ehrenamtlich oder geringfügig beschäftigen?
Solange noch keine Arbeitserlaubnis vorliegt, können Asylsuchende ehrenamtlich bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern arbeiten. Erlaubt sind maximal 20 Wochenstunden im Monat mit einem Stundenlohn von 1,05 Euro. Es müssen Arbeiten sein, „die nur stundenweise verrichtet werden und kein Arbeitsverhältnis nach arbeitsrechtli- chen Kriterien begründen“. Zudem ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nur zulässig, soweit die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.
Ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten:
(Quelle: Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in BW | Herausgeber: Staatsministerium BW)